Therapie gemeinsam in der Gruppe oder nur einzeln? Eine wichtige Frage ist die Frage nach dem Setting der Therapie in Therapiegruppen oder als Einzeltherapie. Was spricht für oder gegen die jeweilige Form? Warum ist Psychotherapie im Setting einer Gruppentherapie für die meisten Patienten in der Regel wesentlich sinnvoller?
Die beiden unterschiedlichen Behandlungsettings Einzel- und Gruppenpsychotherapie fordern manchen interessanten Vergleich heraus. Die Gruppenpsychotherapie hat den wesentlichen Unterschied zur Einzelbehandlung in der Pluralität der Personen, die Einzelpsychotherapie arbeitet in und mit der Zweierbeziehung. Die Mehrpersonensituation verändert die Möglichkeiten der Psychotherapie radikal. Die sozialpsychologische Forschung hat überzeugend herausgearbeitet, dass die Anwesenheit mehrerer Menschen soziale Gesetze zum Tragen kommen lässt, die ganz anderer Natur sind als die in der Zweierbeziehung. Die Pluralität in der Gruppe bringt zudem weitere Wirkfaktoren der psychotherapeutischen Behandlung zum Tragen, als dies in der Einzelpsychotherapie der Fall ist.
Umgekehrt formuliert kann man sogar sagen, dass alle in der Einzelpsychotherapie vorkommenden Wirkfaktoren auch in der Gruppenpsychotherapie ihre Wirksamkeit entfalten, darüber hinaus aber noch weitere nur in der Gruppenpsychotherapie vorkommende Wirkfaktoren hinzukommen. Auch gibt es in der psychotherapeutischen Forschung keinerlei Eindeutigkeit, dass Einzelpsychotherapie oder Gruppenpsychotherapie der jeweils anderen Formen generell in ihrer Wirksamkeit überlegen ist. Dies führt heute vor dem Hintergrund der Zunahme schwererer Ich-struktureller Störungen und Persönlichkeitsstörungen bei modernen Psychotherapeuten zunehmend zu der Einsicht, dass die „Regel-Psychotherapie“ bis auf begründete Ausnahmen eine Gruppenpsychotherapie darstellen sollte. Die meisten der zur Behandlung dieser schweren Störungen aufgeführten Wirkfaktoren einer Gruppenpsychotherapie sind nicht im einzelpsychotherapeutischen Setting realisierbar.
Selbstöffnung hat im Rahmen der therapeutischen Gruppe insofern eine andere Bedeutung, als alle intimen, selbstbezogenen Äußerungen eines Patienten in der Gruppe ein gänzlich anderes, höheres Risiko darstellen als in der Einzeltherapie, wo die ärztliche Schweigepflicht juristisch einklagbar herrscht. Sich vor anderen, fremden Menschen zu „outen“ bringt eine ungleich höhere Angst eines möglichen Missbrauchs mit sich als in der Einzeltherapie. Gerade solche therapeutischen Erfahrungen sind aber von herausragender Bedeutung im Behandlungsprozess der meisten schwereren psychischen und psychosomatischen Störungen. Es gibt keine Wirkfaktoren der Einzeltherapie, der nicht auch im Gruppensetting zum Tragen kommen könnte. Umgekehrt gilt dies so nicht.